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Eltern-Kind-Entfremdung
Rechtslage Teil 2

Eltern-Kind-Entfremdung bezeichnet ein Phänomen, bei dem ein Kind eine Beziehung zu einem Elternteil ohne nachvollziehbaren Grund - und manchmal urplötzlich - ablehnt.

In der Regel geschieht dies im Rahmen vomStreitigkeiten zum Umgang oder in konfliktbehafteten Trennungen.

Es ist eine Form der psychischen Gewalt, bei der ein Elternteil das Kind so manipuliert, dass es aus Angst und Hilflosigkeit den Willen des einen Elternteils für sich übernimmt, um "zu überleben".

Das Kind verbündet sich daher mit dem bevorzugten Elternteil und lehnt den anderen, oft kategorisch, ab.

Der Spagat zwischen Verfahrenstaktik und dem eigentlichen Kindeswohl ist schwer, da es sich um komplexe (Familien)Dynamiken handelt, die nicht (immer) mit ein paar Gesprächen aufzudecken sind.

Eltern-Kind-Entfremdung
Rechtslage Teil 2

Eltern-Kind-Entfremdung bezeichnet ein Phänomen, bei dem ein Kind eine Beziehung zu einem Elternteil ohne nachvollziehbaren Grund - und manchmal urplötzlich - ablehnt.

In der Regel geschieht dies im Rahmen vomStreitigkeiten zum Umgang oder in konfliktbehafteten Trennungen.

Es ist eine Form der psychischen Gewalt, bei der ein Elternteil das Kind so manipuliert, dass es aus Angst und Hilflosigkeit den Willen des einen Elternteils für sich übernimmt, um "zu überleben".

Das Kind verbündet sich daher mit dem bevorzugten Elternteil und lehnt den anderen, oft kategorisch, ab.

Der Spagat zwischen Verfahrenstaktik und dem eigentlichen Kindeswohl ist schwer, da es sich um komplexe (Familien)Dynamiken handelt, die nicht (immer) mit ein paar Gesprächen aufzudecken sind.

22.05.26 21:53:45